Da muss man zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse unterscheiden. Eine private Krankenkasse übernimmt je nach abgeschlossenem Tarif bestimmte prozentuale Anteile der Behandlung. Diese liegen zwischen 20 und 100 Prozent.
Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die sogenannte Regelversorgung. Bedeutet, die einfachste und wirtschaftlichste Behandlung wird übernommen. Eine Regelversorgung entspricht leider häufig nicht dem
aktuellen wissenschaftlichen Standard. Daher kommt es vor, dass gesetzlich versicherte Patienten Zuzahlungen leisten müssen, wenn eine modernere und qualitativ bessere Versorgung gewünscht ist. Diese Zuzahlung kann man durch eine Zahnzusatzversicherung voll oder teils abdecken (siehe Zahnzusatzversicherung).