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Gute Fragen
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden jederzeit unsere Praxis aufsuchen. Kalkulieren Sie eine Wartezeit ein, da wir Patienten mit festen Terminen vorrangig behandeln. Daher empfehlen wir, sich vorab immer telefonisch anzukündigen. Falls Sie denken, dass sie einen halben Tag mit Schmerzen im Wartezimmer verbringen, Nein!
Mit dem Bonusheft werden die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt vor der Krankenkasse nachgewiesen. Durch ein gut geführtes Bonusheft können Sie von Ihrer Krankenkasse einen (höheren) Zuschuss erhalten. Z.B im Falle eines Zahnersatzes. Zusätzlich sparen Sie mit dem Bonusheft Geld.
Ganz klar Ja. Eine Zahnzusatzversicherung kann den zu zahlenden Selbstanteil bei einer zahnärztlichen Versorgung deutlich verringern. Es ist wichtig sich individuell beraten zu lassen, damit relevante Leistungen mitversichert sind. Sprechen Sie uns an!
Um eine gesunde Mundhygiene aufrecht zu erhalten ist die intensive und professionelle Reinigung der Zähne durchaus notwendig. Eine einfache Handzahnbürste, aber auch eine elektrische Zahnbürste reinigen die Zähne oberflächlich. Bei einer Prophylaxe werden Zähne, Zahnzwischenräume und schwer zugängliche Bereiche tiefengereinigt und versiegelt. Ablagerungen von Kaffee, Tee, Nikotin o.Ä werden ebenfalls entfernt, dies schafft eine alltägliche Zahnbürste nicht.
Falls bereits Schäden an Zähnen oder Zahnfleisch vorhanden sind, werden diese während einer Prophylaxe wahrgenommen und weitere Behandlungspläne können besprochen werden.
Ein kleiner Tipp von uns: Viele Krankenkassen übernehmen ein bis zwei mal pro Jahr die PZR.
Ja! Wir bieten eine Ratenzahlung über unser Abrechnungsbüro MediServ an.
Wir empfehlen ab dem Durchbruch der ersten Zähne. Zwar haben die kleinen Beisserchen nicht sofort Schäden, unsere Zahnärzte können jedoch bereits Stellung und Zustand der Zähne beurteilen um einen gesunden Wachstum zu gewährleisten. Und natürlich muss eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Kind und Zahnarzt aufgebaut werden, damit der Praxisbesuch nicht mit Schmerz verbunden wird.
Ihre Versichertenkarte auf jeden Fall. Bei Notwendigkeit Ihre Medikamentenliste und den Allergiepass. Falls Sie bereits ein Bonusheft und alte Röntgenbilder besitzen, auch gleich mitbringen!
Bei Verlust einzelner oder mehrerer Zähne geht die Kau- und Sprechfähigkeit, die Zahnstellung sowie die Zahnästhetik verloren. Auch wenn man das gar nicht so wahrnimmt. Daher ist es unumgänglich, sich zeitnah um einen Zahnersatz zu kümmern. Es gibt heutzutage zahlreiche Möglichkeiten die Zähne zu ersetzen, auch für jede Preisklasse. Die genaue Art des Zahnersatzes wird zusammen mit dem Patienten besprochen, da der Zahnarzt sich umliegende Zähne und den allgemeinen Zustand der Zähne anschaut und so den passenden und perfekten Ersatz wählt. Im Allgemeinen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Kronen
- Brücken
- Zahnimplantate
- Teleskopprothesen
Da muss man zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse unterscheiden. Eine private Krankenkasse übernimmt je nach abgeschlossenem Tarif bestimmte prozentuale Anteile der Behandlung. Diese liegen zwischen 20 und 100 Prozent.
Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die sogenannte Regelversorgung. Bedeutet, die einfachste und wirtschaftlichste Behandlung wird übernommen. Eine Regelversorgung entspricht leider häufig nicht dem
aktuellen wissenschaftlichen Standard. Daher kommt es vor, dass gesetzlich versicherte Patienten Zuzahlungen leisten müssen, wenn eine modernere und qualitativ bessere Versorgung gewünscht ist. Diese Zuzahlung kann man durch eine Zahnzusatzversicherung voll oder teils abdecken (siehe Zahnzusatzversicherung).
Nein auf keinen Fall. Sie bekommen in der Überbrückungszeit ein sogenanntes Provisorium. Das Provisorium besteht aus medizinischem Kunststoff und ermöglicht es Ihnen weiterhin (mit Vorsicht) zu essen, trinken und zu sprechen. Das Provisorium wird individuell angefertigt und fällt meistens nicht auf, da es der natürlichen Zahnfarbe angepasst wird.
Die Entfernung der Weisheitszähne ist immer dann notwendig, wenn die Zähne bedingt durch ihre Lage keine Tendenz zum Durchbruch aufweisen, schief verlagert sind oder Nachbarzähne schmerzhaft wegdrücken.
In diesen Fällen kann es zu schmerzhaften Entzündungen und Schäden um die Weisheitszähne herum kommen.
Wir klären Sie nach jeder chirurgischen Behandlung in unserer Praxis über notwendige Verhaltensweisen auf. Beachten Sie bitte, dass in den folgenden zwei Tagen nach einem Eingriff auf Nikotin und Koffein verzichtet werden soll, um eine gute Wundheilung zu gewährleisten. Um eine Schwelllung zu verhindern, empfehlen wir nach der Behandlung mit einem Coolpack zu kühlen. Wichtig ist, dass Sie das Coolpack oder Eis nicht direkt ohne Schutz auf Ihre Haut legen.
Unmittelbar nach dem Eingriff können Sie eine Schmerztablette einnehmen, um Schmerzen vorzubeugen. Der Einnahme von Aspirin raten wir ab, da es eine Blutverdünnung bewirken kann. Wir empfehlen Ibuprofen oder Paracetamol. Kommt es zu extrem starken Schmerzen, kommen Sie zu uns.